Stadt Ober-Ramstadt
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Bekanntmachung: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses der Stadtwerke Ober-Ramstadt für das Jahr 2009
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt hat am 17.02.2012 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218) folgenden Beschluss gefasst:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt stellt den von der Betriebsleitung aufgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehenen Jahresabschluss der Stadtwerke Ober-Ramstadt zum 31. Dezember 2009 fest.
- Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
- Das Wirtschaftsjahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 142.988,44 Euro ab. Der Jahresfehlbetrag entfällt auf den Bereich Abwasserbeseitigung mit 20.947,90 Euro und auf den Bereich Wasserversorgung mit 122.040,54 Euro.
- Aus dem Bilanzgewinn im Abwasserbereich in Höhe von 332.214,36 Euro werden 215.000 Euro ausgeschüttet. Abzüglich des Jahresfehlbetrages von 20.947,90 Euro, mindert sich der Bilanzgewinn um 235.947,90 Euro auf 96.266,46 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Durch den Jahresfehlbetrag von 122.040,54 Euro im Wasserbereich, mindert sich der Bilanzgewinn von 390.647,07 Euro auf 268.606,53 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der von der Betriebsleitung erstellte Jahresabschluss der Stadtwerke Ober-Ramstadt zum 31. Dezember 2009 wurde gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes), in seiner jeweils gültigen Fassung und § 14 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Ober-Ramstadt (EBS), in seiner jeweils gültigen Fassung, von der mit Beschluss vom 26.08.2011 bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KCW Kommunal Consult GmbH, Kriftel, geprüft.
Der Wirtschaftsprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 der Stadtwerke Ober-Ramstadt -Eigenbetrieb für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, unter dem Datum vom 7. Dezember 2011 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke-Eigenbetrieb für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft, sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Kriftel, den 7. Dezember 2011
KCW Kommunal Consult GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gez. Dr. Andreas Klug
Wirtschaftsprüfer
Der vorgenannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, sowie der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss zum 31.12.2009 und der Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses der Stadtwerke Ober-Ramstadt, liegt gemäß § 27 Abs. 4 EigBGes in der Zeit vom 27. Februar bis 9. März 2012 während der Dienstzeiten –montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr- im Rathaus Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt, Zimmer 109, öffentlich aus.
Ober-Ramstadt, den 21. Februar 2012
Der Magistrat:
gez. Werner Schuchmann
Bürgermeister






