Stadt Ober-Ramstadt
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Freistellungsregelung für Schülerinnen und Schüler in Hessen
Für die teilnehmenden Mädchen und Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur - wie oben beschrieben – in frauentypische Berufsfelder hineinschnuppern sollen und Mädchen in Bereiche, die bislang männerdominiert sind. Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben.






