Stadt Ober-Ramstadt
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Tollwut gefährdeter Bezirk
BEKÄMPFUNG DER TOLLWUT
Information des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen vom 22.04.2005
Bei einem am 17.04.2005 in der Gemarkung Pfungstadt erlegten Fuchs ist am 19.04.2005 Tollwut amtlich festgestellt worden.
Damit gehört die Stadt Ober-Ramstadt, einschließlich aller Stadtteile, bis zum 18.04.2008 zum gefährdeten Bezirk.
Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg - Staatliches Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen - ordnet deshalb folgende Schutzmaßnahmen an:
- 1. Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
- 2. Jagdausübungsberechtigte haben dafür zu sorgen, dass seuchenverdächtigen wildlebenden Tieren sofort nachgestellt wird und dass diese erlegt und unverzüglich unschädlich beseitigt werden. Ausgenommen von der Verpflichtung zur unschädlichen Beseitigung ist Untersuchungsmaterial zur Feststellung der Tollwut; bei Füchsen und kleineren Tieren ist das der ganze Tierkörper, bei größeren Tieren nur der Kopf. Dieses Untersuchungsmaterial ist umgehend einem Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel-, und Veterinäruntersuchungsamt abzuliefern. Wird das Untersuchungsmaterial nicht dieser Behörde oder dem Staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Haardtring 369, 64295 Darmstadt, abgeliefert, so ist letzterem mitzuteilen, wo es sich befindet. Das Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Verstöße gegen die angeordneten Schutzmaßnahmen gelten nach § 76 des Tierseuchengesetzes als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bis zu
25.000,-- € geahndet werden.






