Stadt Ober-Ramstadt
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Abbruchgenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u. a. auch die Regelungen der Landesbauordnung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt sowie von Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen). |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Bauaufsicht |






