Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9885240 2012/01/24 10/23/52

Änderungsanzeige durch Steuerberatungsgesellschaften

Leistungsbeschreibung

Sollten sich Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter, oder des Vertretungsberechtigten ergeben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Steuerberaterkammer anzeigen.

Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beifügen.

Hinweis:
Eine einfache Abschrift der Urkunde genügt, wenn die Änderungen bereits im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen sind. Fügen Sie dann bitte eine beglaubigte Abschrift oder einen amtlichen Ausdruck der Eintragung bei.

Befindet sich die Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister noch in Bearbeitung, müssen Sie die beglaubigte Kopie oder den amtlichen Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer nachreichen, es sei denn, der Steuerberaterkammer Hessen liegt bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor. Dann reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Register hiervon ein einfacher Ausdruck oder eine Kopie des Ausdrucks eingereicht wird.
 

9885277
An wen muss ich mich wenden?

Sofern die Steuerberatungsgesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, ist die Mitteilung an die Steuerberaterkammer Hessen zu richten.Die Steuerberaterkammer Hessen trägt aufgrund der mitgeteilten Änderungen und vorgelegten Nachweise die Änderungen in das von ihr geführte Berufsregister ein.

9885276
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Urkunde über Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder in der Person der Vertretungsberechtigten
  • Beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
  • Eine der beiden Unterlagen muss in öffentlich beglaubigter Form oder – im Falle des Registerauszugs – als amtlicher Ausdruck eingereicht werden.
     
9885275
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

9885274
Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Hessen, sofern die Gesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

9885273
Rechtsgrundlage

§ 49 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz(StberG)

9885272
Was sollte ich noch wissen?

Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Hessen geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister.

Etwaige Änderungen bei der Steuerberatungsgesellschaft, die nicht dem Berufsrecht entsprechen, können rechtzeitig korrigiert werden.

9885271
Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage.

9885269
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: