Stadt Ober-Ramstadt
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Änderungsanzeige durch Steuerberatungsgesellschaften
| Leistungsbeschreibung |
Sollten sich Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter, oder des Vertretungsberechtigten ergeben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Steuerberaterkammer anzeigen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Sofern die Steuerberatungsgesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, ist die Mitteilung an die Steuerberaterkammer Hessen zu richten.Die Steuerberaterkammer Hessen trägt aufgrund der mitgeteilten Änderungen und vorgelegten Nachweise die Änderungen in das von ihr geführte Berufsregister ein. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen keine Gebühren an. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Hessen, sofern die Gesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, innerhalb eines Monats anzuzeigen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Hessen geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






