Stadt Ober-Ramstadt
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Aktiengesellschaft (AG) anmelden
| Leistungsbeschreibung |
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Als juristische Person verfügt sie selbst über Rechte und Pflichten. Auch wenn die AG kein Gewerbe betreibt, zählt sie zu den Handelsgesellschaften, wodurch für sie die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (Handelsgesetzbuch - HGB) gelten.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die Anmeldung der Aktiengesellschaft erfolgt bei dem Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






