Stadt Ober-Ramstadt
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Als Einzelkaufmann anmelden
| Leistungsbeschreibung |
Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten des Verfahrens betragen mindestens EUR 51 (Gebühr Registereintrag: EUR 50, Gebühr Bekanntmachung: EUR 1). |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






