Stadt Ober-Ramstadt
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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG), Anerkennung
| Leistungsbeschreibung |
Gesellschaften, die ihre Geschäfte unter Beachtung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) betreiben, können sich als UBG anerkennen lassen. Unternehmensgegenstand muss der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sein. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in § 16 UBGG geregelt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Anerkennungsgebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand für die Behörde und dem wirtschaftlichen Vorteil für die Gesellschaft in einem Rahmen von 650 bis 3.200 € festgelegt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






