Stadt Ober-Ramstadt
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Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen
| Leistungsbeschreibung |
Mit der Insolvenzrechtsreform 1999 wurde Verbrauchern und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet, in einem speziellen Verbraucherinsolvenzverfahren Restschuldbefreiung zu erlangen. Das Verfahren ist vorrangig darauf ausgerichtet, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zwischen Schuldnern und Gläubigern zu fördern. Die wesentlichen Anerkennungsvoraussetzungen sind:
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| An wen muss ich mich wenden? |
An das für den Sitz der Stelle zuständige Regierungspräsidium. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vermögensrecht Finanzielle Notlagen |
| Zuständige Behörden: |






