Stadt Ober-Ramstadt
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Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zulassung sachverständiger Stellen
| Leistungsbeschreibung |
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizölverbraucheranlagen , Tankstellen, …) sind abhängig von ihrem Gefahrenpotential, ihrer Lage (oberirdisch, unterirdisch) und Ihrem Standort in einem Schutzgebiet (Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet) bei der zuständigen Wasserbehörde anzeigepflichtig und durch eine sachverständige Stelle zu prüfen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Anlagenverordnung (VAwS). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Maßgebend ist das Merkblatt |
| Welche Gebühren fallen an? |
ca. 5.000 Euro für Erstanerkennung |
| Rechtsgrundlage |
§ 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) vom 16. Sept. 1993 (GVBl. I S. 409), zuletzt geändert durch Verordnungen vom 7.Dezember 2009 (GVBl. I Nr. 19 S. 516) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Anerkannt werden nur sachverständige Stellen |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |






