Stadt Ober-Ramstadt
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Anzeige von Sprengungen
| Leistungsbeschreibung |
Vor einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz, die Sprengung der zuständigen Behörde anzeigen (z.B. bei einer Gebäudesprengung oder bei Sprengungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular mit den ggf. notwendigen Plänen und Berechnungsunterlagen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






