Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)
| Leistungsbeschreibung |
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder eine Apostille.
Die Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Die Apostille ist ebenfalls eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer Behörde des Staates erteilt wird, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Apostillebehörden für Urkunden der ordentlichen Gerichte, der Verwaltungsgerichte, der Arbeitsgerichte, des Finanzgerichte sowie der Justizbehörden und der Notare sind das Ministerium der Justiz, für Integration und Europa sowie die Landgerichtspräsidenten. Für Urkunden der anderen Gerichte und Behörden stellen die Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel und Gießen die Apostille aus. Die Regierungspräsidien sind außerdem zuständig für Beglaubigungen von Urkunden auf Grund von Staatsverträgen mit Italien und Belgien. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr für die Bestätigung der Echtheit einer deutschen Urkunde zwecks Legalisation, die Ausstellung der Apostille und die Beglaubigung einer Urkunde auf Grund von Staatsverträgen beträgt 18,- €. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse Weitere Informationen Tätigkeiten im Ausland Studium im Ausland |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Regierungspräsidium Darmstadt |






