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9106597 2011/10/10 15/41/19

Apotheke, Betriebserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Der Betrieb einer Apotheke unterliegt der behördlichen Überwachung. Eine Apotheke darf erst nach Erteilung einer Betriebserlaubnis und behördlicher Abnahme eröffnet werden.
Die Behörde überzeugt sich durch regelmäßige Besichtigungen von der Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die Erlaubnis wird einer bestimmten Person (Apothekerin/Apotheker) für bestimmte Räume erteilt.

9226678
An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt, Pharmazie I, 64278 Darmstadt

9226679
Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben und Anlagen:

  • Beglaubigte Kopie der deutschen Approbationsurkunde
  • Tabellarischer Lebenslauf (Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit)
  • Ärztliche Bescheinigung (Wortlaut: „Herr/Frau ... ist nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten.“)
  • Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate, Belegart „O“, Verwendungszweck „Apothekenbetriebserlaubnis“)
  • Nachweis, dass Sie Deutsche/r i. S. Art. 116 des Grundgesetzes, Angehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben1 oder heimatlose/r Ausländer/in i. S. des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer sind.
  • Grundrisse (Maßstab 1:100 oder 1:50, dreifach), aus denen die Größe (in qm), die Lage, die Einrichtung sowie die Funktionsbezeichnungen der einzelnen Apothekenbetriebsräume ersichtlich sind.
  • Bezeichnung des Grundstücks nach Straße, Hausnummer, Flur und Flurstück
  • Nachweis, dass die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume zur Verfügung stehen. (Sofern Sie nicht Eigentümer/in der Räume sind: Mietvertrag; bei Untervermietung: alle Mietverträge bis zum Eigentümer. Sind Sie Eigentümer/in: Grundbuchauszug.)
  • Ausfertigung des Apothekenpachtvertrages und ggf. des Schiedsvertrages, wenn die Erlaubnis als Pächter/in beantragt wird.
  • Ausfertigung des Kaufvertrages bzw. des Erbscheins, wenn die Erlaubnis nach Kauf oder Erbschaft einer bestehenden Apotheke beantragt wird.
  • Ausfertigung des OHG-Vertrages, wenn die Apotheke in Form einer Offenen Handelsgesellschaft betrieben werden soll.
  • Bei der Übernahme oder Verlegung einer Apotheke: schriftliche Verzichtserklärung der/des bisherigen Eigentümerin/s.
  • Erklärung, dass Sie voll geschäftsfähig sind. 
  • Erklärung, dass Ihnen die Ausübung des Apothekerberufes nicht untersagt ist sowie, dass keine Strafverfahren und keine berufsgerichtlichen Verfahren gegen Sie anhängig sind.
  • Eidesstattliche Versicherung, dass Sie keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen haben, die gegen das Gesetz über das Apothekenwesen verstoßen. (Diese kann mit Hilfe eines bei der Behörde erhältlichen Formblattes abgegeben oder von einem Notar beurkundet werden.)
  • Mitteilung, ob und ggf. wo Sie eine oder mehrere weitere Apotheken betreiben.
  • Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben und eine Erklärung, dass Ihnen bekannt ist, dass unrichtige und unvollständige Angaben zur Rücknahme der Erlaubnis führen können.
  • Einverständniserklärung mit einer Mitteilung an die Redaktionen der einschlägigen Fachzeitschriften unter Angabe des Namens des Erlaubnisinhabers, des Namens und der Anschrift der Apotheke sowie des Termins des Wirksamwerdens der Erlaubnis.
  • Datum, zu dem die Betriebserlaubnis erteilt werden soll.
  • Zustelladresse für die Erlaubnisurkunde
9226680
Welche Fristen muss ich beachten?

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor dem für die Erteilung der Betriebserlaubnis gewünschten Termin.

9226681
Rechtsgrundlage
  • §§ 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG)
  • § 64 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG),
  • Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
9226682
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf folgendem Merkblatt des Regierungspräsidiums Darmstadt.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: