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9742027 2011/10/10 15/41/52

Apotheke, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken und überwacht die rund 1.600 hessischen Apotheken durch regelmäßige Inspektionen. Hierbei wird die Einhaltung der Vorschriften auf den Gebieten des Apothekenwesens, des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln und der Heilmittelwerbung kontrolliert. Bei Verstößen erfolgen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts.

Besondere Tätigkeiten von Apotheken wie Versandhandel, Großhandel sowie Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Heimen sind an weitergehende Voraussetzungen geknüpft und erfordern gesonderte Genehmigungen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

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Welche Unterlagen werden benötigt?

antragsbedingt (näheres siehe Merkblätter hier)

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Was sollte ich noch wissen?

Für standesrechtliche Angelegenheiten der Apotheker sowie Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) ist die Landesapothekerkammer Hessen (www.apothekerkammer.de) zuständig.

 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9741992 Arzneimittel und Apotheken
Zuständige Behörden: