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8958940 2011/07/22 15/36/37

Approbation / Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe

Leistungsbeschreibung

Wer den Beruf als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin /-arzt, Apotheker/in, Psychologischer Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der zeitlich beschränkten Berufserlaubnis.
Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.

Sie erhalten Informationen über :

  • die Profile der vier akademischen Gesundheitsberufe
  • die bundesrechtlichen Vorschriften zu den Studiengängen und zur Berufsausübung
  • die Voraussetzungen zur Anerkennung des im Ausland erfolgreichen Studienabschlusses
  • weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung, die sich auf Staatsangehörigkeit sowie
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung beziehen.
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An wen muss ich mich wenden?

Sollten Sie zu den vier akademischen Gesundheitsberufen weitere Informationen, konkrete Vorgaben für die Antragstellung oder spezielle Beratung benötigen wenden Sie sich bitte an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen.

Detaillierte Informationen, auch zu Fristen, einzureichenden Dokumente sowie Gebühren und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie zum Herunterladen/Downloaden über diese Internetadresse: www.hlpug.de.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958295 Lizenzen / Zeugnisse
8958375 Tätigkeiten im Ausland
Zuständige Behörden: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)