Stadt Ober-Ramstadt
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Approbation / Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe
| Leistungsbeschreibung |
Wer den Beruf als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin /-arzt, Apotheker/in, Psychologischer Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der zeitlich beschränkten Berufserlaubnis. Sie erhalten Informationen über :
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| An wen muss ich mich wenden? |
Sollten Sie zu den vier akademischen Gesundheitsberufen weitere Informationen, konkrete Vorgaben für die Antragstellung oder spezielle Beratung benötigen wenden Sie sich bitte an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen. Detaillierte Informationen, auch zu Fristen, einzureichenden Dokumente sowie Gebühren und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie zum Herunterladen/Downloaden über diese Internetadresse: www.hlpug.de. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse Tätigkeiten im Ausland |
| Zuständige Behörden: |
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) |






