Stadt Ober-Ramstadt
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Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM)
| Leistungsbeschreibung |
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM) sind von den Agenturen für Arbeit bezuschusste Tätigkeiten, um Arbeitssuchenden bei der Wiedereingliederung in eine Beschäftigung zu helfen oder ein geringes Einkommen zu sichern. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Antrag auf Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist vom Träger vor deren Beginn schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt werden soll. |
| Rechtsgrundlage |
SGB III (§§ 260 – 271) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitssuche / Jobsuche |
| Zuständige Behörden: |






