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8958691 2012/03/13 14/33/34

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM)

Leistungsbeschreibung

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM) sind von den Agenturen für Arbeit bezuschusste Tätigkeiten, um Arbeitssuchenden bei der Wiedereingliederung in eine Beschäftigung zu helfen oder ein geringes Einkommen zu sichern.

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An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist vom Träger vor deren Beginn schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Anträge zu dieser Leistung werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

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Rechtsgrundlage

SGB III (§§ 260 – 271)

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958286 Arbeitssuche / Jobsuche
Zuständige Behörden: