Stadt Ober-Ramstadt
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Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, können Sie Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Dazu gehören Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (zum Beispiel Information, Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifizierung), Geldleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sachleistungen. Das Arbeitslosengeld II wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Das Arbeitslosengeld II orientiert sich an Ihrem Bedarf und beinhaltet
Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II herangezogen wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. ACHTUNG: Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Pauschalierte monatliche Regelleistungen (RL)
HINWEIS: Die Leistung mindert sich um zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen. Nähere Angaben dazu enthält das Merkblatt der Agentur für Arbeit. TIPPS:
Einmalige Leistungen Über die Regelleistung hinaus können bei Bedarf einmalig folgende Leistungen gewährt werden:
Über die oben genannten einmaligen Leistungen hinaus kann zusätzliches Geld für notwendige Anschaffungen (zum Beispiel Haushaltsgeräte) allenfalls noch als Darlehen gewährt werden, da diese Leistungen bereits in der Regelleistung enthalten sind. Zusätzliche Leistungen für die Schule Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen alljährlich im August zusätzlich EUR 70 und im Februar EUR 30. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, wie etwa für einen Schulranzen, für Sportbekleidung oder Schulmaterial. Anspruch auf das "Schulstarterpaket" haben Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung: Die Schülerin / der Schüler oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil hat am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die zusätzliche Leistung wird jährlich Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich. Sozialversicherung Versicherungspflicht für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung tritt ein, wenn Sie unmittelbar einen Tag vor Bezug von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) pflichtversichert waren. HINWEIS: Falls eine Familienversicherung besteht, hat diese Vorrang.
Versicherungsfreiheit – Privat oder nicht Krankenversicherte – Keine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie
HINWEIS: Maßgeblich ist das Versicherungsverhältnis unmittelbar einen Tag vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II
– Antragstellende ab 55 Jahre – Falls Sie im Alter ab 55 Jahren Arbeitslosengeld II beantragen und in den zurückliegenden fünf Jahren kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren, sind Sie versicherungsfrei. Bedingung: Sie müssen mindestens die Hälfte dieser Zeit
– Erwerbsunfähigkeit – Wer erwerbsunfähig ist und Sozialgeld erhält, ist ebenfalls nicht versicherungspflichtig.
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung Für eine private Versicherung oder als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) erhalten Nicht-Versicherungspflichtige einen Zuschuss. Dieser entspricht dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung und enthält
Rentenversicherung Anrechenbares Einkommen – Freibeträge bei Vermögen Von Ihrem (Brutto)-Einkommen sind abzusetzen:
Zusätzlich absetzen können Sie von Ihrem Einkommen
Aus Erwerbseinkommen wird ein weiterer Freibetrag gewährt. Die Höhe hängt vom Umfang Ihres erzielten Brutto- und Nettoeinkommens ab.
Leistungen erhält auch, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Nichterwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft (Kinder unter 16 Jahren) erhalten Sozialgeld. Bezieher einer Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung haben allerdings keinen Anspruch auf Sozialgeld, sondern können bei Bedürftigkeit Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder der zugelassene kommunale Träger) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Antrag Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II gibt es keine Abgabefrist. Zahlungsbeginn Arbeitslosengeld II und die damit verbundene Sozialversicherung können Sie frühestens ab dem Tag der Antragstellung erhalten. Bezugsdauer Arbeitslosengeld II wird zeitlich unbegrenzt gewährt, es sei denn, die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Hilfebedürftigkeit, entfallen.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Sonstiges Anspruch auf Sozialhilfe Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die Meldung alle drei Monate erneuern und aktiv alle Bemühungen zu Ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstützen.
Auch in dieser Zeit können Sie die Eingliederungsleistungen der zuständigen Stelle, wie Beratung, Vermittlung und Förderung in Anspruch nehmen.
ACHTUNG! Wenn Sie arbeitslos sind, aber keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) beziehen, fließen für Sie auch keine Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte während dieser Zeit (Beispiel: freiwillige Weiterversicherung). Verfahrensablauf Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare Vordrucke, Anleitungen und Zusatzblätter stehen Ihnen als Online-Formulare in der Internet-Rubrik Arbeitslosengeld II zur Verfügung:.
Prüfung und Bewilligung Die verantwortlichen Mitarbeiter der zuständigen Stelle prüfen Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II anhand der eingereichten Antragsunterlagen.
Auszahlung Geldleistungen erhalten Sie zum Monatsanfang auf das Konto eines deutschen Kreditinstituts, das Sie im Antrag angegeben haben. Zahlungen können auf Ihren Wunsch hin auch auf das Konto eines Dritten überwiesen werden. Wenn Sie das Geld nicht auf ein Konto überweisen lassen, wird Ihnen die Geldleistung durch eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" übermittelt (kostenpflichtig). Diese können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen. Die Filialen der Deutschen Post und der Deutschen Postbank zahlen den Betrag an Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person auch bar aus.
Arbeitsuche und -vermittlung Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II müssen Sie sich aktiv um Arbeit bemühen und den Vermittlungsangeboten Ihrer zuständigen Stelle Folge leisten. Eine Arbeit wird Ihnen nicht zugemutet, wenn die Betreuung eines Kleinkindes oder die Pflege eines Angehörigen nicht sichergestellt ist.
Änderungen melden Sie sind verpflichtet, alle Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese Meldung kann schriftlich über die Veränderungsmitteilung oder persönlich erfolgen.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit Finanzielle Notlagen |
| Zuständige Behörden: |
Kreisagentur für Beschäftigung |






