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8958722 2012/03/06 17/33/31

Arbeitsunfall / Schulwegunfall

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, kommt ein Unfallversicherungsträger für die Folgen auf, soweit diese Ihre Gesundheit betreffen. Kinder in Tagesstätten, Tageseinrichtungen oder der Betreuung in Tagespflege, Schüler und Studenten genießen wie Arbeitnehmer den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass bei Schul- und Schulwegsunfällen oder bei Unfällen in den Betreuungseinrichtungen die Unfallversicherung für Gesundheitsschäden eintritt.

Wichtig ist, dass Sie gegenüber allen Ärzten und Einrichtungen erklären, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Schulunfall handelt. Oft werden Sie dann aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen.

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An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften oder der Unfallkasse Hessen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958289 Arbeits- und Tarifrecht
8958580 Sonstiges
Zuständige Behörden: