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8967592 2011/07/22 15/56/03

Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten

Leistungsbeschreibung

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden. Diese Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.

Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz möglich.

9004407
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist je nach Standort der Tierhaltung die obere Naturschutzbehörde bei den Regierungspräsidien

9004410
Welche Gebühren fallen an?

Die Bearbeitung der Meldung ist kostenfrei.

9004408
Rechtsgrundlage

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

9004409
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958619 Jagd
8958622 Tierhaltung
Zuständige Behörden: