Stadt Ober-Ramstadt
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Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (Lagergenehmigung)
| Leistungsbeschreibung |
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) notwendig. Genehmigungspflichtig sind sowohl
Die Genehmigung beinhaltet auch weitere, die Lagerung betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere baurechtliche Vorschriften. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Formloser Antrag mit folgenden Anlagen:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren sind abhängig von der aufzubewahrenden Menge.
Im privaten Bereich für Sportschützen: 102,26 bis 306,78 EUR. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Aufgrund der notwendigen Beteiligung weiterer Behörden ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen |
| Zuständige Behörden: |






