Stadt Ober-Ramstadt
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Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie zunächst – mit Ausnahme eng begrenzter Fälle – ein nationales Visum beantragen. Der Erteilung des Visums muss grundsätzlich die Ausländerbehörde zustimmen, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen wollen. Im Visumverfahren müssen Sie auch Angaben über Ihre Arbeitsstelle im Bundesgebiet machen. Aufgrund dessen kann geprüft werden, ob für die Tätigkeit eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.
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| An wen muss ich mich wenden? |
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Nachweise der oben genannten Voraussetzungen, insbesondere Nachweis des Arbeitsplatzes beziehungsweise Arbeitsplatzangebotes |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
Hinweis: Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Dauer: mehrere Wochen |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeits- und Tarifrecht Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |






