Stadt Ober-Ramstadt
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie als Wissenschaftler an einer deutschen Forschungseinrichtung arbeiten wollen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten.
Hinzu kommen die besonderen Voraussetzungen für den Aufenthalt zum Zweck der Forschung:
Anerkannte Forschungseinrichtungen können sich einzelfallbezogen oder allgemein zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt verpflichten. Allgemeine Übernahmeerklärungen werden tagesaktuell im Internet durch das BAMF veröffentlicht. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Nachweise darüber, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Dauer: Wenige Wochen |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung kann in folgenden Fällen widerrufen werden:
Verfahrensablauf
Die Forschungseinrichtung leitet die abgeschlossene Aufnahmevereinbarung an die zuständige Ausländerbehörde (für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis) beziehungsweise Auslandsvertretung (für die Erteilung eines Visums) weiter.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Einwanderung / Einbürgerung Forschung |
| Zuständige Behörden: |






