Stadt Ober-Ramstadt
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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
| Leistungsbeschreibung |
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann nach der Einreise mit einem entsprechenden nationalen Visum erteilt werden, wenn die Finanzierung der Umsetzung gesichert ist und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind.
Außerdem muss
Diese Voraussetzungen sind in der Regel gegeben, wenn
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Einzelfallprüfung, mit der unter anderem geklärt werden soll, ob der geplanten Tätigkeit eine tragfähige Geschäftsidee zugrunde liegt. Dabei sind von Bedeutung:
Die Ausländerbehörde holt hierzu Stellungnahmen fachkundiger Stellen ein. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Dauer: Vier bis sechs Wochen |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Unionsbürger können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbstständige Tätigkeit im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |






