Stadt Ober-Ramstadt
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Grundstückserwerb
| Leistungsbeschreibung |
Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden, der hierbei die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form bringt. Nach Abstimmung etwaiger Änderungswünsche muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Siehe dazu auch |
| An wen muss ich mich wenden? |
An eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in der Kostenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert. |
| Rechtsgrundlage | |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.Stand: 11. Mai 2012 |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Grundstückskauf |
| Zuständige Behörden: |






