Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

8960398 2012/05/11 12/08/47

Grundstückserwerb

Leistungsbeschreibung

Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden, der hierbei die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form bringt. Nach Abstimmung etwaiger Änderungswünsche muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.

Oft ist es jedoch wichtig und hilfreich, bereits von Beginn an die Hilfe eines Notars oder einer Notarin beziehungsweise eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.

Achtung: Der Abschluss eines Kaufvertrags macht Sie noch nicht zum Eigentümer des Grundstücks. Erst mit der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstück in Ihr Eigentum über. Informieren Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar bzw. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten, Ihre Interessen bis zur Eigentumsumschreibung zu sichern.

Grunderwerbsteuer und Eintragung im Grundbuch

Für die Grundbucheintragung benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Dafür muss der Notar zunächst den Grundstückskauf beim Finanzamt anzeigen. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der Grunderwerbsteuer. Als Bescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Am Ende der Kaufabwicklung steht die Eintragung ins Grundbuch

Siehe dazu auch
• Grundbuch (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
• Grunderwerbsteuer (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

9023153
An wen muss ich mich wenden?

An eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl

10838212
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in der Kostenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert.

10838211
Rechtsgrundlage

§ 925 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

9023154
Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.Stand: 11. Mai 2012
 

10838210
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: