Stadt Ober-Ramstadt
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Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eine ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
| Leistungsbeschreibung |
Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechts-anwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.
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| An wen muss ich mich wenden? |
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten des Verfahrens betragen:
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| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Freie Berufe |
| Zuständige Behörden: |






