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9903500 2011/10/31 13/32/13

Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eine ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

Leistungsbeschreibung

Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechts-anwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.

 

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An wen muss ich mich wenden?

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular „Antrag einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
  • Fragebogen zum Antragsformular
  • Lebenslauf mit Lichtbild (Original)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) über eine im Inland abgeschlossene Versicherung
  • Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr
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Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: Euro 160,00
  • Rechtsanwaltskammer Kassel: Euro 180,00

 

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Rechtsgrundlage

§§ 206, 207 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
  • Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
  • Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
     
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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9903296 Freie Berufe
Zuständige Behörden: