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9938254 2011/04/19 11/42/03

Ausländerbeiräte

Leistungsbeschreibung

Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung - HGO - (§§ 84 ff. HGO) und - als freiwillige Gremien auch - in der Hessischen Landkreisordnung - HKO - (§ 4b HKO) verankert und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen der nicht-deutschen Bevölkerung.

Wo immer die Interessen der ausländischen Bevölkerung berührt werden, setzen Ausländerbeiräte Akzente und gestalten mit. Ausländerbeiräte setzen sich für eine lokale Integrationspolitik ein und kämpfen gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung. Sie engagieren sich für Bildungschancen, für Integration in Kindertagesstätten und Schulen. Sie machen sich für die Förderung ausländischer Vereine stark. Sie vertreten gegenüber Verwaltung und Politik die besonderen Belange der ausländischen Bevölkerung und haben dort Mitsprachemöglichkeit. Wenn ernsthafte Interessen auf dem Spiel stehen, gehen sie notfalls auch auf die Straße, um Protest zu äußern und Widerstand zu leisten. Ebenso organisieren Ausländerbeiräte mit großem Elan kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen und internationale Feste, bei denen sich Menschen und Kulturen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten näher kommen.

Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (§ 84 HGO). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen drei und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.

Die letzten Ausländerbeiratswahlen haben im November 2010 stattgefunden. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe wurde in insgesamt 114 Gemeinden öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. In 33 der 114 Gemeinden wurden keine Wahlvorschläge eingereicht, eine Ausländerbeiratswahl fand dort nicht statt. Demgegenüber wurde in 8 Gemeinden und 2 Landkreisen auf freiwilliger Basis ein Ausländerbeirat gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 8,15 % (2005: 7,7 %).

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