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9767833 2012/04/03 09/46/28

Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber

Leistungsbeschreibung

Leistungen zum Ausgleich der Belastung des Arbeitgebers durch eine nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.

Ist eine regelmäßige Unterstützung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen durch Kollegen oder Vorgesetzte aus behinderungsbedingten Gründen notwendig, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Arbeitsausfall des Kollegen erhalten, z.B. Vorlesekraft von Blinden.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt

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Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Nr. 2 e Sozialgesetzbuch IX,
§ 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV
 

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Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958349 Berufstätigkeit behinderter Menschen
Zuständige Behörden: