Stadt Ober-Ramstadt
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Bauaktenarchiv
| Leistungsbeschreibung |
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






