Stadt Ober-Ramstadt
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Bauartzulassung für Spielgeräte
| Leistungsbeschreibung |
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte) dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Zulassung müssen Sie als Hersteller des Spielgeräts beantragen.
Für Geldspielgeräte sind im § 13 SpielV folgende zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festgelegt:
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat auf ihren Internetseiten eine Technische Richtlinie veröffentlicht, in der nähere Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen gegeben werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Der Antrag muss schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers eingereicht werden. Ergänzende technische Beschreibungen können Sie in elektronischer Form beifügen.
Auf Verlangen der zuständigen Stelle müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Tipp: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat auf ihren Internetseiten eine Technische Richtlinie veröffentlicht. Im Teil III finden Sie ausführliche Informationen zum genauen Verfahrensablauf, eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Unterlagen sowie ein Antragsmuster.
Der Zulassungsbeleg enthält die Bezeichnung des Spielgeräts, den Namen und Wohnort des Zulassungsinhabers, Beginn und Ende der Aufstelldauer und Hinweise auf Vorschriften, die beim Betrieb des Spielgeräts beachtet werden müssen.
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| Bemerkungen |
Hinweis: Zulassungen können befristet oder mit weiteren Auflagen verbunden erteilt werden |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






