Stadt Ober-Ramstadt
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Befähigungsschein zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
| Leistungsbeschreibung |
Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebührengrundlage ist eine Rahmengebühr. Diese beträgt 35,79 EUR bis 204,52 EUR. |
| Rechtsbehelf |
Gegen den Inhalt des Befähigungsscheines kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Üben Sie im Rahmen der Erlaubnis eine der nachfolgend genannten Tätigkeiten aus, sind Sie verpflichtet, vor Ablauf von fünf Jahren regelmäßig an staatlich anerkannten Wiederholungslehrgängen teilzunehmen:
Verfahrensablauf
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen |
| Zuständige Behörden: |






