Stadt Ober-Ramstadt
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Befreiung von der Ausweispflicht
| Leistungsbeschreibung |
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
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| An wen muss ich mich wenden? |
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Personalausweis |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






