Stadt Ober-Ramstadt
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Behinderte Menschen im Beruf, Integrationsprojekte, Leistungen an Träger
| Leistungsbeschreibung |
Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
formloser Antrag |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. |
| Rechtsgrundlage |
§ 102 Abs. 3 Nr. 3 und §§ 132 ff Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe dazu auchFaltblatt 11, „Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff SGB“ IX“ |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






