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9771236 2012/04/03 09/48/42

Behinderte Menschen im Beruf, Integrationsprojekte, Leistungen an Träger

Leistungsbeschreibung

Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden.
Integrationsprojekte dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt

 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Nr. 3 und §§ 132 ff Sozialgesetzbuch IX,
§ 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung
(SchwbAV)

 

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Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auchFaltblatt 11, „Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff SGB“ IX“

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958349 Berufstätigkeit behinderter Menschen
Zuständige Behörden: