Stadt Ober-Ramstadt
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Behindertenberatung
| Leistungsbeschreibung |
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche? |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich bitte an an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Beratung Feststellungsverfahren Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






