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8960750 2012/03/13 14/41/28

Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung

Leistungsbeschreibung

Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? 
Dazu können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beraten lassen und auch einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.

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An wen muss ich mich wenden?

An das für Ihren Ort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z. B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
  • ein aktuelles Passfoto
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten )
  • ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
  • für nicht EU-angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
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Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

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Rechtsgrundlage

Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)

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Was sollte ich noch wissen?

Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die auch über dessen Internetseite heruntergeladen oder angefordert werden kann. Über weitere Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen bei der Post für Blindensendungen und anderes mehr finden Sie auf der Internetseite des Sozialnetzes Hessen „mit dabei“.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958352 Feststellungsverfahren
8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: