Stadt Ober-Ramstadt
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Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung
| Leistungsbeschreibung |
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? |
| An wen muss ich mich wenden? |
An das für Ihren Ort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Antragstellung ist kostenlos. |
| Rechtsgrundlage |
Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die auch über dessen Internetseite heruntergeladen oder angefordert werden kann. Über weitere Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen bei der Post für Blindensendungen und anderes mehr finden Sie auf der Internetseite des Sozialnetzes Hessen „mit dabei“. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Feststellungsverfahren Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






