Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
| Leistungsbeschreibung |
Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung |
| Rechtsgrundlage |
§ 77 Abs. 5 Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000 € pro Arbeitsplatz. |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






