Stadt Ober-Ramstadt
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Bekanntgabe von Messstellen nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz
| Leistungsbeschreibung |
Im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagenbetreiber verpflichtet, bestimmte behördlich angeordnete Emissionsermittlungen und Immissionsmessungen durchführen zu lassen. Diese Ermittlungen dienen zur Messung von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie zur Kalibrierung und Funktionsprüfung an automatischen Messeinrichtungen. HINWEIS: Sollte sich Ihr Geschäftssitz nicht in Deutschland befinden, ist das Land zuständig, in dem Ihre Tätigkeit vorrangig ausgeübt werden soll. Die Auswahl zwischen den bekannt gegebenen Stellen steht dem Anlagenbetreiber in allen Fällen grundsätzlich frei.
Die Tätigkeitsfelder beinhalten unterschiedliche Rechtsbereiche und verschiedene fachliche Aufgabenbereiche. Stellen, die in einem oder mehreren dieser Tätigkeitsfelder tätig sein wollen, müssen als Voraussetzung für eine Bekanntgabe die im Folgenden beschriebenen Anforderungen nachweisen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Bekanntgabe erfolgt durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie - Außenstelle Kassel - |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten des Verfahrens werden nach dem Zeitaufwand ermittelt. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Umwelt |
| Zuständige Behörden: |






