Stadt Ober-Ramstadt
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
| Leistungsbeschreibung |
Jedem Bürger steht Hilfe zur Wahrnehmung seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen. Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
Verfahrensablauf: Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Beratungshilfe wird entweder durch die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder durch einen Rechtsanwalt gewährt. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Rechtsberatung durch das Amtsgericht ist kostenlos. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen finden Sie hier. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






