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9767857 2011/12/07 11/24/12

Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.

Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
§ 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.

Der Zuschuss beträgt 2.000,00 €/Ausbildungsjahr.

Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 €.

Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Nr. 2 c Sozialgesetzbuch IX,
§ 26 b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
 

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
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Zuständige Behörden: