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9767882 2011/12/07 11/25/46

Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Nr. 2 b Sozialgesetzbuch IX,
§ 26 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
 

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958349 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958369 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: