Stadt Ober-Ramstadt
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Berufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
| Leistungsbeschreibung |
Wer am Güterkraftverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE braucht oder wer am Personenverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE braucht, benötigt neben einer gültigen Fahrerlaubnis auch eine Grundqualifikation.
Die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation betrifft entweder den Güterkraftverkehr oder den Personenverkehr. Wer die Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr erwerben muss, benötigt zwei erfolgreiche Prüfungen bei der IHK.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Ansprechpartner für den Erwerb der Grundqualifikation ist die für den Wohnsitz des Fahrers/der Fahrerin zuständige IHK. Anerkannte Ausbildungsstätten für die vorbereitende Schulung im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation sind:
Ansprechpartner für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein (nach dem Erwerb der Grundqualifikation) ist die für den Wohnsitz des Fahrers/der Fahrerin zuständige Führerscheinstelle. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Prüfung über die Grundqualifikation erforderlich:
Am Prüfungstag: Schriftliche Einladung, gültiger Personalausweis oder Reisepass, Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte über den durchgängigen Besuch der vorbereitenden Schulung Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt bei Vorlage einer Bescheinigung der IHK über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung über die Grundqualifikation.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Prüfungsgebühren für die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation müssen bei der jeweiligen IHK angefragt werden, da diese unterschiedlich hoch ausfallen können. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 1 Abs. 1, 3, 4, 7 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Schlüsselzahl 95 nach einer Grundqualifikation wird befristet in den Kartenführerschein eingetragen. Die Befristung kann verlängert werden durch den Nachweis einer Weiterbildung. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse Berufsorientierung, Berufsberatung, Berufsvorbereitung |
| Zuständige Behörden: |






