Stadt Ober-Ramstadt
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Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
| Leistungsbeschreibung |
Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständige Behörde ist die Stadt / Gemeinde in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren sind variabel, sie liegen zwischen 25 EURO und 100 EURO. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






