Stadt Ober-Ramstadt
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Bestattung
| Leistungsbeschreibung |
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt oder eine Notärztin/einen Notarzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
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| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Bestattung |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Friedhofs- und Bestattungswesen |






