Stadt Ober-Ramstadt
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Bestellung einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters für die Praxis einer/eines verhinderten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
| Leistungsbeschreibung |
Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r länger als einen Monat daran gehindert, den Beruf auszuüben, muss sie/er einen allgemeinen Vertreter bestellen. Auf Antrag der/des Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten kann auch die zuständige Steuerberaterkammer eine/n Vertreter/in bestellen, wenn die/ der zu Vertretende keine/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten findet, die/der zu einer Vertretung bereit ist. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bestellt die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte selbst eine/n Vertreter/in, ist eine Anzeige bei der Steuerberaterkammer erforderlich, deren Mitglied die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte ist. In dem anderen oben genannten Fall ist ein Antrag bei der Kammer erforderlich. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Bestellung erfolgt durch formlosen Antrag bzw. Anzeige. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten für die Bestellung einer/eines allgemeinen VVertreterin/Vertreters durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen € 120,00 . |
| Rechtsgrundlage |
•§ 69 Steuerberatungsgesetz (StBerG) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Freie Berufe |
| Zuständige Behörden: |






