Stadt Ober-Ramstadt
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Bestellung einer Praxisabwicklerin/eines Praxisabwicklers für die Praxis einer/eines verstorbenen oder ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
| Leistungsbeschreibung |
Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r verstorben oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, kann die Steuerberaterkammer, deren Mitglied die/der Betreffende war, eine/n andere/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten zur/zum Abwickler/in der Praxis bestellen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Bestellung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, deren Mitglied die/der verstorbene Steuerberaterin bzw. Steuerbevollmächtigte war bzw. deren Mitglied die/der Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte war, deren/dessen Bestellung zurückgenommen, widerrufen worden oder erloschen ist nach vorheriger Anhörung ihrer/seiner Person bzw. der Erben. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Bestellung ist nicht von einem Antrag der/des früheren Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten oder ihrer/seiner Erben abhängig. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten für die Bestellung einer/eines Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen € 120,00 . |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollte zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufgenommen werden. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Freie Berufe |
| Zuständige Behörden: |






