Stadt Ober-Ramstadt
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Bestellung eines Praxistreuhänders für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
| Leistungsbeschreibung |
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben bei der Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war, ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter zum Treuhänder bestellt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Bestellung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Bestellung erfolgt auf formlosen Antrag der Erben. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten für die Bestellung eines Praxistreuhänders durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen € 120,00 . |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollten die Erben zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufnehmen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Möglichkeit der Bestellung eines Praxisabwicklers besteht auch für Fälle, in denen die Bestellung als Steuerberater widerrufen wurde oder der Berufsträger auf sie verzichtet hat. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






