Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9885212 2011/09/05 09/09/12

Bestellung eines Praxistreuhänders für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

Leistungsbeschreibung

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben bei der Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war, ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter zum Treuhänder bestellt werden.

Der Treuhänder kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Das Amt des Praxistreuhänders beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.
 

9885237
An wen muss ich mich wenden?

Die Bestellung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war.

9885236
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Bestellung erfolgt auf formlosen Antrag der Erben. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.

9885235
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Bestellung eines Praxistreuhänders durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen € 120,00 .

Der Treuhänder führt nach seiner Bestellung sein Amt für Rechnung und auf Kosten der Erben des verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

 

9885234
Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollten die Erben zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufnehmen.

9885233
Rechtsgrundlage

 

9885232
Was sollte ich noch wissen?

Die Möglichkeit der Bestellung eines Praxisabwicklers besteht auch für Fälle, in denen die Bestellung als Steuerberater widerrufen wurde oder der Berufsträger auf sie verzichtet hat.

9885231
Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen.

9885230
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: