Stadt Ober-Ramstadt
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Rechtliche Betreuung einrichten
| Leistungsbeschreibung |
Ist ein Mensch wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, benötigt er einen rechtlichen Betreuer, der für ihn handelt und ihn vertritt. Dies kann eine nahestehende Person sein (Ehepartner, Kind, Freund) aber auch ein ehrenamtlicher Helfer oder ein Berufsbetreuer. |
| An wen muss ich mich wenden? |
das Betreuungsgericht am Amtsgericht, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, also tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat.
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Keine |
| Welche Gebühren fallen an? |
Ab einem Vermögen der betreuten Person von mehr als EUR 25.000 nach Abzug aller Verbindlichkeiten:
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
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| Rechtsbehelf |
Rechtsmittel |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Bemerkungen |
Sonstiges Rechtliche Betreuung für Betroffene anregen |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Betreuung Betreuung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






