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10140473 2012/05/14 09/15/53

Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Sobald Sie eine Meldung an die Sozialversicherung abzugeben haben (z.B. Anmeldung von Beschäftigten), benötigen Sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist in den Meldungen an die Krankenkasse beziehungsweise bei sofortmeldepflichtigen Betrieben an die Deutsche Rentenversicherung anzugeben.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder elektronisch stellen. Dies kann auch Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater für Sie erledigen.

Folgende Daten müssen Sie angeben:

  • Firmenbezeichnung und Rechtsform
  • Anschrift, unter der die Beschäftigten tätig sind
  • Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
  • Name der Ansprechperson in Ihrem Betrieb
  • wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt des Betriebes
  • bereits vorhandene Betriebsnummern
  • Betriebsstätte, die die Meldung zur Sozialversicherung erstattet (sofern eine andere Betriebsstätte im Unternehmen diese Aufgabe übernimmt)

Hinweis: Zur Verschlüsselung der Tätigkeit und Bildungsinformationen der Beschäftigten in der Meldung an die Krankenkasse benötigen Sie ein Schlüsselverzeichnis. Weitere Informationen zur Betriebsnummer und zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
 

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Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Denken Sie bitte daran, dem Betriebsnummern-Service auch betriebliche Veränderungen mitzuteilen. Dazu zählen:

  • Eröffnung weiterer Niederlassungen, Betriebsteile, Arbeitsstätten
  • Änderung der Anschrift oder Bezeichnung des Betriebes
  • Änderung des Schwerpunkts der Tätigkeit des Betriebes (Branchenänderung)
  • wenn die Meldungen für die Beschäftigten Ihres Betriebes künftig von einer anderen Stelle innerhalb des Unternehmens vorgenommen werden
  • Verlegung eines Betriebes
  • Übernahme eines Betriebes
  • Aufgabe oder Stilllegung des Betriebes

Verfahrensablauf

Sie können die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service telefonisch, schriftlich oder elektronisch beantragen. Den Antrag kann für Sie auch Ihr Steuerberatungs- oder Buchführungsbüro stellen.

 

Folgende Daten müssen Sie angeben:

  • Firmenname (bei Einzelunternehmen: Name des Inhabers)
  • Rechtsform
  • Anschrift der Betriebsstätte, für die eine Nummer benötigt wird
  • Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
  • Name und Telefonnummer des Ansprechpartners in Ihrem Betrieb
  • Betriebsnummer des Hauptbetriebs, falls dieser die Meldungen zur Sozialversicherung vornimmt (Meldende Stelle)
  • genaue Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit, die an der Betriebsstätte ausgeübt wird,
  • bei Verlegung des Betriebes: alte und neue Anschrift sowie die bereits zugeteilte Betriebsnummer


HINWEIS: Bestimmte Angaben zu Ihren Arbeitnehmern müssen Sie der Krankenkasse in verschlüsselter Form übermitteln (ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Beruf, Ausbildung des Beschäftigten).

Eine aktuelle Hilfe dazu finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
8961061 Vorschriften
Zuständige Behörden: