Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Betriebspersonal an öffentlichen Waagen - Sachkundenachweis beantragen
| Leistungsbeschreibung |
Von öffentlichen Wägungen spricht man, wenn Wägegut für Dritte unparteiisch gewogen werden kann.
Es ist möglich, die Prüfung zu wiederholen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Hessische Eichdirektion |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Schriftlicher Antrag |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Prüfung der Sachkunde sind Gebühren nach der Eichkostenverordnung zu entrichten (minimal 68 Euro). |
| Was sollte ich noch wissen? |
Eine am 17.6.2011 gültige öffentliche Bestellung als öffentlicher Wäger ist dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






