Stadt Ober-Ramstadt
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Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
Voraussetzung
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Bescheinigungen in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten drei Jahren gewohnt beziehungsweise ein Gewerbe betrieben hat. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen. |
| Rechtsgrundlage |
§ 34a Gewerbeordnung (GewO) (Bewachungsgewerbe) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






