Stadt Ober-Ramstadt
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Bildungsgutschein
| Leistungsbeschreibung |
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Bundesagentur für Arbeit Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Sie übernimmt. Diese Förderung ist allerdings eine Ermessensleistung, Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen solchen Gutschein ausstellen. Einzulösen ist der Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung, einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger Ihrer Wahl. Sie können damit an einer (ebenfalls zugelassenen) Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:
HINWEIS: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie grundsätzlich ebenfalls einen Bildungsgutschein bei dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter / optierende Kommune) beantragen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. TIPP: Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen. Voraussetzungen Als Antragstellende(r) müssen Sie in der Regel drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ansonsten kommt gegebenenfalls vorrangig eine berufliche Erstausbildung in Betracht. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss außerdem eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Beginnen Sie also keine Weiterbildung, ohne vorher mit Ihrem Arbeitsvermittler / Ihrer Arbeitsvermittlerin darüber gesprochen zu haben. Weitere Bedingungen
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| An wen muss ich mich wenden? |
die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt), in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Der Bildungsgutschein ist für Sie kostenlos. Fahrkosten sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme entstehenden notwendigen Kosten werden Ihnen erstattet. Den Erstattungsantrag erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit. Reichen Sie die Formulare bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Kurses bei der Arbeitsagentur ein. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Bildungsgutschein ist bis zu drei Monate gültig, unter Umständen erfolgt eine Verkürzung auf mindestens einen Monat. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann einen neuen ausstellen, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. WICHTIG: Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Ihre Arbeitsvermittlerin / Ihr Arbeitsvermittler prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, stellt Ihnen der Mitarbeiter persönlich einen Bildungsgutschein aus – üblicherweise während eines Beratungsgespräches. Standortbestimmung Je besser also Ihre Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen Bildungsgutschein bekommen. Einlösen des Bildungsgutscheines
TIPP: Informieren Sie sich über zugelassene Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen. Wenn der Kurs für den Bildungsgutschein zugelassen ist, hat der Träger dafür das Zertifikat einer fachkundigen Stelle oder darüber hinaus sogar bereits eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit, d.h. es wurden bereits mindestens eine weitere Teilnehmerin und/ oder ein weiterer Teilnehmer durch die Agentur für Arbeit in dieser Maßnahme gefördert Um alles Weitere brauchen Sie sich nicht zu kümmern: Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der von Ihnen ausgewählte Kurs mit den Inhalten des Bildungsgutscheins übereinstimmt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Kurs-Teilnahme Gegen Ende und nach der Weiterbildung Kurz vor oder spätestens nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler / Ihrer Arbeitsvermittlerin statt, um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.
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| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Umschulung / Weiterbildung Finanzielle und sonstige Hilfen |
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